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Was ist Leasing?

Leasing - Die Finanzierungsalternative

Unter Leasing versteht man eine alternative Finanzierungsmöglichkeit von Waren, bei der diese über einen längeren Zeitraum an den Leasingnehmer vermietet werden. Der Leasingnehmer zahlt hierfür über die gesamte Laufzeit eine fest vereinbarte Leasingrate an den Leasinggeber, die auch als Nutzungsgebühren bezeichnet werden können. Leasing gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Wurde es noch vor nicht allzu langer Zeit vor allem von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern genutzt, ist es heute gerade im Bereich der Kfz-Finanzierung auch bei Privatpersonen bereits gängige Praxis. Der große Vorteil des Leasings ist vor allem, dass vorhandenes Eigenkapital geschont wird, denn der Kaufpreis der Ware muss nicht in einer Summe bezahlt werden. So ist es möglich, das Eigenkapital des Unternehmens oder das Ersparte der Privatperson zu bewahren, um es für unvorhergesehene Ereignisse oder für andere Investitionen vorhalten zu können. Ein höheres Eigenkapital wirkt sich insbesondere bei Unternehmen des Mittelstands positiv aus, denn deren Bilanzkennzahlen verbessern sich hiermit, was eine Erhöhung der Bonität zur Folge hat. Gerade in Zeiten von Basel II ist dies eine wichtige Kenngröße. Weiterhin muss für den Erwerb der Waren kein Kredit aufgenommen werden, den vor allem Unternehmer und Selbstständige aufgrund immer restriktiver werdender Kreditvergabe der Banken nicht mehr erhalten. Auch müssen Leasingnehmer keine Kreditsicherheiten stellen, was wiederum Unternehmern zugute kommt. Zudem können die Leasingraten von Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern nach dem deutschen Steuerrecht als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu ist es aber natürlich nötig, dass das Unternehmen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet, um die Ausgaben auch absetzen zu können. Ist dies der Fall, kann durch das Leasing ein nicht unerheblicher Steuerspareffekt erzielt werden. Ein weiterer Vorteil des Leasings im Vergleich zur klassischen Kreditfinanzierung sind die vergleichsweise geringen monatlichen Belastungen. Diese werden anhand des Wertverlustes der Ware während der Leasingzeit berechnet, ggf. kann eine Anzahlung die Leasingraten nochmals senken. Im Vergleich zur Kreditfinanzierung können Leasingverträge zudem über sehr kurze Laufzeiten abgeschlossen werden. So ist es Unternehmen möglich, sich zu jeder Zeit geänderten Nachfragebedingungen oder dem technischen Fortschritt anpassen zu können (beispielsweise bei IT-Leasing). Käufer, die sich für das Leasing als Finanzierungsform entscheiden, müssen jedoch bedenken, dass sie durch den Leasingvertrag kein Eigentum an der Ware erhalten. Im Gegensatz hierzu wird der Käufer bei Barzahlung direkt Eigentümer, bei der Aufnahme eines Kredites erfolgt der Eigentumsübergang nach dessen vollständiger Tilgung. Da es sich beim Leasing jedoch vornehmlich um die Vermietung von Objekten handelt, wird grundsätzlich kein Eigentum erworben. Ist der Leasingvertrag abgelaufen, geht das Leasinggut wieder an den Leasinggeber zurück, alternativ kann natürlich auch der Kauf der Sache zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden. Der Kaufpreis wird sich dann nach dem Alter der Ware, den bereits getätigten Leasingzahlungen sowie der Abschreibung richten. Der bedeutendste Bereich des Leasings ist das Kfz-Leasing. Aktuell werden ca. 25% aller neu zugelassenen Fahrzeuge über Leasing finanziert, wie oben bereits erwähnt sowohl im Privaten wie auch im Unternehmen. Ein weiteres wichtiges Standbein des Leasings ist das IT-Leasing. Hierbei werden Computer, Monitore und auch ganze Computersysteme geleast, um sie möglichst schnell den technischen Neuerungen anpassen zu können. Beim Leasing langlebiger, beweglicher Wirtschaftsgüter wie eben PC´s, Fernseher oder Telefonanlagen spricht man auch vom Mobilien-Leasing. Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist der in diesem Fall geschlossene Wartungsvertrag, so dass der Leasinggeber sowohl für die Wartung als auch die Instandhaltung der Ware verantwortlich ist. Zum Mobilienleasing gehört weiterhin das Leasing von Investitionsgütern wie beispielsweise Spezialmaschinen. Dem Mobilien-Leasing steht das Immobilienleasing gegenüber. Auch Immobilien werden nicht mehr durch klassische Mietverträge überlassen, sondern ebenfalls verleast. In erster Linie kommen für derartige Verträge Lagerhallen oder auch Bürogebäude in Frage, aber auch Theater und selbst Kläranlagen gehören zum Immobilienleasing. Als Leasingnehmer tritt in diesen Fällen häufig die öffentliche Hand auf, die hierdurch Kostenersparnisse generieren will. Seit einiger Zeit werden neben den oben genannten klassischen Leasinggütern auch immer häufiger immaterielle Güter wie etwa Dienstleistungen, Software oder gar Patente verleast. Selbst Mitarbeiter von Unternehmen werden vom Leasing nicht mehr ausgeschlossen.

 

Recht

Leasing und Steuer

Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme eines Leasingvertrages ist auch die steuerliche Situation, die durch ihn entsteht. Dabei ist entscheidend, ob man den Leasingvertrag als Privatnutzer oder als Unternehmer eingeht, sprich, ob der geleaste Gegenstand privat oder geschäftlich genutzt wird. Für den Unternehmer können sich über die Liquiditätserhaltung hinaus durchaus Steuervorteile durch Leasing statt Kauf ergeben, da Leasingraten als Betriebsausgaben komplett abzugsfähig sind und dem entgegen beim Kauf nur die respektive Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Umgekehrt können geleaste Gegenstände nicht im Rahmen der Absetzung für Abnutzung abgeschrieben werden, da sie nicht dem Anlagevermögen zugerechnet werden. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn im Leasingvertrag nicht vermerkt ist, dass der Leasende (auch der „Mieter“ des Gegenstandes) den Gegenstand nach Ablauf des Vertrages zum dann bestehenden (Rest)wert ganz kaufen muss. In diesem Fall wird nämlich der gesamte Vertrag zum Abzahlungsgeschäft, und die Raten können finanzamtsabhängig nicht mehr als Geschäftsausgaben geltend gemacht werden. Dann jedoch kann wiederum die AfA, und damit die Möglichkeit der Abschreibung greifen. Es ist daher entscheidend, diesen Faktor bei Vertragsunterzeichnung zu berücksichtigen. Im Zweifelsfalle ist es immer besser, den Leasingvertrag vor Unterzeichnung einmal vom Steuerberater durchsehen zu lassen. Im Einzelfall ist zusätzlich zu berücksichtigen, was genau geleast wird. Selbstverständlich muss es sich um eine nachweislich dem Betrieb dienende Ausgabe handeln, damit obiges gilt. Aber auch hier gibt es Einschränkungen, die in der Praxis zumeist das Leasing von Firmenwagen betreffen - denn der private Nutzungsanteil am Auto muss berücksichtigt und entsprechend versteuert werden. Die entsprechende Nachweispflicht über Fahrtenbücher etc. sollte ebenfalls mit dem Steuerberater durchgesprochen werden. Zusätzlich werden Leasingraten steuerlich auf Abschreibung, Zinsaufwand und Kreditrückzahlung aufgeteilt; die Kreditrückzahlung summiert sich unter einem 'Leasingaktivposten', der aus dem steuerlichen Aufwand ausgeschieden und erst bei Ende des Vertrages steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch dies sollte der Steuerberater berechnen. Mit dem Steuerberater besprochen werden sollten ebenfalls die steuerlichen Auswirkungen weiterer, vertragsabhängiger Aspekte wie Sonderzahlungen bei Aufnahme des Leasingvertrags. Diese können unter Umständen im Zahlungsjahr vollständig als gewinnreduzierende Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer über Einnahme-/Überschussrechnung meldet. Unternehmer, die bilanzieren, haben diese Möglichkeit wiederum nicht - sie können die Sonderzahlung lediglich anteilig laufzeitbezogen berücksichtigen.

 
 

Fahreuge-Mieten

Leasingübernahme

Viele Unternehmen und Privatleute ziehen es heute vor, ein Fahrzeug zu leasen als zu kaufen. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Der sicher gößte Nachteil ist, dass Leasingverträge in der Regel nicht flexibel gestaltet und auch nicht einfach kündbar sind. Am interessantesten ist Leasing für Unternemer, da die Leasingraten hier gleich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Jedoch kann sich auch hier die wirtschaftliche Situation anders entwickeln, als es vorher abzusehen war. Oft entwickelt sich aus solch einem Anlass die Möglichkeit, Leasingverträge zu günstigen Konditionen zu übernehmen. Diese Übernahme bietet für die Person, welche den Vertrag übernimmt, den großen Vorteil der verkürzten Vertragslaufzeit. Dazu besteht nach Ende des Vertragszeitraumes nach wie vor die Möglichkeit der Auslösung des Fahrzeuges. Die bereits durch den alten Leasingnehmer gezahlten Raten bedeuten für den Übernehmer meist eine enorme Kostenersparnis. Denn der profitiert so von den auf die längere Laufzeit berechneten, nun deutlich günstigeren Raten und kurzen Restlaufzeiten. Ein weiterer Vorteil ist meist der Wegfall der sonst üblichen Anzahlung. Oftmals beträgt diese bis zu 30 Prozent des Wertes des KFZ. Eine Kfz-Leasingübernahme ist immer für beide Seiten ein gutes Geschäft. Denn findet der Inhaber eines Vertrages einen Leasing-Übernehmer, spart er im Gegensatz zu einer oft sehr schwierigen Vertragsauflösung erhebliche Kosten. Als so gennten Anreiz gibt es bei manchen Verträgen oft sogar noch eine Barzahlung bei Übernahme von dem Abgebenden dazu. Denn der spart dann immer noch wesentlich im Gegensatz zu einer Auflösung des Leasingvertrages.

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Ablauf der Übernahme

Zunächst sollten Anbieter und Interessent zueinander Kontakt gefunden haben und sich grundsätzlich über die Modalitäten verständigt haben. Dann erhält der Interessent die entsprechenden Daten des Leasinggebers (in der Regel der Leasingbank). Diese beinhalten Anschrift, Telefon, Fax sowie E-Mail und Name des Ansprechpartners einschließlich Leasing-Vertragsnummer. Nun informiert der Anbieter die Leasingbank über die geplante Übernahme des Vertrages und der Interessent teilt der Bank seine Daten mit. Diese nimmt nun eine Bonitätsprüfung vor. Verläuft dies Prüfung positiv, wird der Leasingvertrag auf den Interessenten umgeschrieben. Die Umschreibegebühr hierfür sollte der Anbieter zahlen. Anschließend erhält die Leasingbank vom Interessenten die Anschrift der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle, wohin der KFZ-Brief dann zur Ummeldung gesendet wird. Jetzt wird es Zeit für die Übergabe. Hierfür sind Ort sowie Zeit zu vereinbaren. Weiter sollte ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges sowie den Kilometerstand durch einen Sachverständigen oder eine entsprechende Werkstatt erstellt werden. Die Kosten hierfür betragen 60 - 90 Euro und werden in der Regel vom Anbieter übernommen. Die Kosten für eine eventuelle Reparatur vorhandener Mängel sind ebenfalls vom Anbieter zu übernehmen. Jetzt kann der ehemalige Interessent und nun neue Leasingnehmer das Fahrzeug an seinem Wohnsitz anmelden. Dem ehemaligen Leasingnehmer sollte eine Kopie der Anmeldung zugesandt werden, da er diese für seine Versicherung benötigen wird.

 

Kompetenzen im Ruhrgebiet

 
 

Geschichte

Ursprung des Leasings

Das Leasing ist eine Finanzierungsvariante, die seit Jahren große Beliebtheit findet. Ursprünglich war das Leasing für Geschäftsleute gedacht, die ihre Gerätschaften oder Fahrzeuge in einem festen Turnus wechseln möchten. Das Privatleasing wird besonders von Kunden genutzt, die möglichst kostengünstig neue Fahrzeuge fahren möchten. Ob die Rechnung dabei aufgeht, ist allerdings fraglich. Das Wort Leasing stammt vom englischen Verb "to lease" ab, was übersetzt mieten oder pachten bedeutet. Dem Nutzer wird praktisch von einer Leasinggesellschaft ein entsprechendes Gut gegen eine fest vereinbarte monatliche Summe zur Verfügung gestellt. Wer das Leasing zur Verfügung stellt, hängt von der Leasingart ab. Bei Immobilien ist es meist eine extra beauftragte Gesellschaft. Bei mobilen Gegenständen wie Kraftfahrzeuge ist es meist eine eigens dafür gegründete Autobank. Diese Autobank kann durch die direkte Zugehörigkeit zum Unternehmen oftmals bessere Konditionen bieten. Die Leasingrate, die monatlich gezahlt wird, umfasst die Kosten für Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung und einen Gewinnaufschlag für die Leasinggesellschaft. Prinzipiell hat das Leasing den gleichen Charakter wie eine Miete. Allerdings sind in den meisten Leasingverträge Kosten für Wartungen und Versicherungen mit inbegriffen. Mit einem Leasing erkauft man sich praktisch ein rundum Sorglospaket, was keine weiteren Kosten verursacht. So zum Beispiel beim Autoleasing. Die Rate beinhaltet, wie schon teilweise erwähnt, eine Nutzungsgebühr für das Fahrzeug, die Wartungskosten, die Vollkaskoversicherung und die Steuer. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der vorher vereinbarten Kilometerleistung. Je höher die Rate, desto größer darf die Abnutzung für das Fahrzeug sein und desto geringer ist der Wert des Fahrzeugs nach Ablauf des Leasingvertrags. Mietverträge beinhalten diese Kosten nicht. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit besteht die Möglichkeit den Gegenstand ohne Restrate an das Unternehmen wieder abzutreten oder gegen einen Restwert selbst zu erwerben. Deshalb wird das Leasing auch als Mietkauf bezeichnet. Es gibt zwei grundsätzliche Unterschiede beim Leasing, einmal das Operative Leasing welches eine reine Miete darstellt und das Finance Leasing welches eine Kaufoption bereit hält.

 
 

Vorteile von Leasing

Leasingvorteile

Das Leasing hat auf den ersten Blick erstmal viele Vorteile. Zum Beispiel behält der Kunde eine höhere Liquidität, da er keine hohen Zahlungen auf einmal leisten muss und somit hochwertige Gegenstände ohne große Investitionen benutzen kann. Für Geschäftsleute ist die monatliche Leasingrate steuerlich voll absetzbar. Allerdings müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Der Gegenstand darf am Ende des Leasings nicht in den eigenen Besitz übergehen, sondern muss an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden. Geschieht das nicht, so wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Anzahlungskauf. In diesem Fall wären steuerliche Strafen und Zuzahlungen zu erwarten. Für ein Unternehmen ist ein Leasing, vor allem in der Gründerphase, nur dann sinnvoll, wenn es Gewinn erwirtschaftet. So kann mit einem Leasing die jährliche Steuerlast gesenkt werden. Ein festgelegter Verlustvortrag entlastet das Unternehmen auch nur dann, wenn das Unternehmen mit Gewinn im Jahr abschließt. Wenn das Unternehmen dagegen die Gewinnzone niemals erreicht und eher in eine Insolvenz steuert, dann ist Leasing nachteilig, da keine steuerlichen Vorteile mehr abgeschöpft werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass der geleaste Gegenstand nicht in der Jahresbilanz des Unternehmens auftaucht. Der Leasingnehmer erhält mit dem geleasten Gegenstand praktisch ein bilanzneutrales Gut. Lediglich die monatlichen Raten sind bei der Bilanz als feste Mietaufwendungen zu erfassen. Der Leasinggeber muss die Leasinggegenstände auch nicht als Firmenbestandteil bilanzieren, sondern kann die Güter als Anlage- oder Vermietvermögen erfassen. Die Gegenstände werden gemäß der AFA Abschreibungszeiten abgeschrieben. Beim Leasing sind keine Vorrauszahlungen zu zahlen, da sich der Leasinggegenstand monatlich selbst finanziert. Bei Privatleasings sind dennoch Sonderzahlungen zu leisten, dies sorgt für eine Sicherheit beim Leasinggeber und senkt gleichzeitig die monatlichen Raten. Bei Kraftfahrzeugen wird eine Sonderzahlung in Höhe von 20% vom Leasingnehmer verlangt. Das geschäftliche Leasing wird mit den festen monatlichen Raten als feste innerbetriebliche Kosten gewertet. So können entsprechende Planungen und Visionen gemacht und realisiert werden. Nach Ablauf des Leasings muss der geleaste Gegenstand nicht fachgerecht entsorgt oder veräußert werden, das Leasingunternehmen veranlasst die Abholung. Genauso wird dies zu Beginn gemacht. Der Leasingnehmer erhält ein einsatzfähiges Gerät. Auch im Laufe des Leasings können die Leasingraten angepasst werden, der Leasinggeber kann zum Beispiel bei der Abnahme einer großen Stückzahl die Ersparnisse an den Kunden weitergeben.

Nachteile von Leasing

Leasingnachteile

Bei allen Vorteilen gibt es allerdings auch Nachteile, die sehr erheblich ausfallen können. Grundsätzlich erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am geleasten Gegenstand. Das ist bei einer regelmäßigen Nutzung und einem bedarfsgerechten Einsatz auch nicht weiter tragisch. Erkennt das Unternehmen aber, dass die Anlage so nicht gebraucht wird oder ein plötzlicher Geldbedarf bevor steht, dann ist das Leasing nicht zurückzugeben. Der Leasingnehmer kann den Gegenstand zur Aufbesserung seiner Liquidität nicht veräußern. Dies trifft vor allem Privatpersonen, die sich bei Fahrzeugen mit den Kosten übernommen haben. Die Verlockung ein großes leistungsstarkes Fahrzeug eines so genannten Premium Herstellers zu fahren ist einfach zu groß, als das mal realistisch gerechnet wird. So kommt es vor allem bei finanzschwachen Bürgern vor, dass sie sich ein Fahrzeug leasen was ihr Gehaltsgefüge deutlich sprengt. Eine Barzahlung könnten diese Personen sich wohl so nicht leisten. Wenn man die Gesamtkosten des Leasings betrachtet, dann wird man feststellen, dass ein Leasing deutlich teurer ist, als eine herkömmliche Fremdfinanzierung. Der Leasinggeber will mit der Leasingrate erstmal Gewinn erwirtschaften und zum anderen muss er auch ein Ausfallrisiko mit kalkulieren. Bei einer Fremdfinanzierung stehen allerdings all diejenigen vor einer unmöglichen Hürde, die keine geeignete Bonität vorweisen und eine höhere Anzahlung leisten können. Aus diesem Grund lohnt sich ein Privatleasing nicht, nur Firmen können im Gegensatz zur Finanzierung die monatlichen Raten wieder steuerlich geltend machen. Damit liegt das komplette Leasingpaket unter den herkömmlichen Finanzierungskosten. Der Leasinggeber hat auch keine Möglichkeit aus einem Leasing vorzeitig auszusteigen, sondern muss, und zwar egal wie, die monatlichen Raten weiter bezahlen. Eine Finanzierung kann dagegen ausgesetzt werden oder der Gegenstand wird komplett zurückgegeben. Natürlich macht der Finanzierungsnehmer dort einen Verlust und muss eine Gebühr zahlen, aber die monatliche Schuld wird damit abgenommen. Größere Probleme treten beim Leasing auf, wenn es um Garantie- und Gewährleistungsansprüche geht. Der Leasingnehmer muss unter allen Umständen die Leasingraten zahlen, auch wenn das Gut unbenutzbar ist. Der Hersteller muss dann dem Kunden die entstandenen Kosten erstatten. Eine einfache Aussetzung der Leasingraten schadet dem Leasinggeber und nicht dem Hersteller, zudem werden bei nicht korrekt eingehaltenem Zahlungsturnus teure Gebühren fällig.

 
 

Leasing und Verträge

Leasing-Vertragsarten

Die Bezeichnung Leasing ist aus dem englischen Sprachschatz übernommen worden und bedeutet das Vermieten oder Verpachten eines Objektes. Das Verfahren des Leasing ist eine moderne Alternative zur Finanzierung vom sogenannten Leasinggut. Leasingobjekte können Fahrzeuge, Immobilien, Maschinen oder Anlagen sein. Der Leasinggeber erhält dafür vom Leasingnehmer ein Entgelt, welches teilweise auch als Leasingrate bezeichnet wird. Die Leasingrate deckt zunächst die Kosten für die Nutzung ab und beinhaltet zudem noch einen Gewinnaufschlag und eine Versicherungssume. Innerhalb der wirtschaftlichen Funktion des Leasing haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Formen herausgebildet. Das Leasing kommt erst dann zustande, wenn alle Rechte und Pflichten beider Parteien abgesichert sind.

 

Leasingvertragsart 1

Vollamortisationsvertrag

Zunächst gibt es den als Vollarmortisationsvertrag bezeichneten Leasingvertrag. Dieser Vertrag basiert darauf, dass die zu zahlenden Leasingraten so angesetzt sind, dass sie eine komplette Amortisation des sogenannten Anschaffungswertes des Leasinggutes ermöglichen. Die Laufzeit des Leasingvertrages wird dementsprechend abgestimmt. Die Nutzungszeit wird als Grundmietzeit bezeichnet. Der Leasingnehmer entrichtet die Anschaffungskosten, Nebenkosten und die Zinsen. Eine Kündigung ist nicht vor dem Abkauf der Grundmietzeit möglich, frühestens nach dem Ablauf von 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Nicht nur die Anschaffungskosten werden durch einen Amortisationsvertrag abgedeckt sondern auch die Herstellungskosten eines Leasinggutes. Kostenrelevante Aufwendungen, welche auch aus Finanzierungskosten entstehen können und der vorauskalkulierte Gewinn des Leasinggebers bestimmen ebenfalls die Höhe und die Laufzeit für die Leasingraten, welche vom Leasingnehmer zu erbringen sind.

 

Leasingvertragsart 2

Teilamortisationsvertrag

Eine weitere Form des Leasingvertrages besteht in dem sogenannten Teilamortisationsvertrag. Er sichert ebenfalls Leasingraten vom Leasingnehmer, welche zunächst nicht die kompletten Kosten für Investitionen und den Gewinn des Leasinggebers abdecken. Der Leasingnehmer deckt einen Teil der anfallenden Kosten während der Grundmietzeit. Die Grundlage eines Teilamortisations - Leasingvertrages besteht darin, dass zu Beginn des Leasingvorganges ein Restwert bestimmt wird, welcher zum Ende des Leasingvertrages fällig ist. In der Summe des Restwertbetrages am Ende der Vertragslaufzeit und der teilamortisierten Kosten entsteht wiederum eine Vollamortisation. Vielfach ist beim Teilamortisationsvertrag eine Vertragsverlängerung notwendig.

 

Leasingvertragsart 3

Operate Leasing

Geschäftspartner schließen den sogenannten Operating- Leasing - Vertrag ab. In diesem Vertrag geht es darum, dass dieser eine Wartung des Leasinggutes beinhaltet. Zudem erweitern er sich auch durch den Abschluss eines Services. Gleichsam wie bei der Vollamortisation wird erst durch die Vertragsverlängung oder nach Übergang zum zweiten oder dritten Leasingnehmer die volle Amortisation durch die Leasingraten möglich. Es handelt sich hierbei vorrangig um ein kurzfrstiges und jederzeit kündbares Recht zur Nutzung. Eine Amortisation ist erst durch eine mehrmalige Verleasung möglich.

 

Leasingvertragsart 4

Indirektes Leasing

Ein sogenannter indirekter Leasingvertrag wird auch als Herstellerleasing bezeichnet. Der Produzent des Leasinggutes tritt gleichzeitig als Leasinggeber auf. Das indirekte Leasing ist eher seltener. Die Hersteller arbeiten in diesem Zusammenhang über eigene Tochtergesellschaften. Das indirekte Leasing ist typisch für Leasinggesellschaften der Automobilfertigung

 

Leasingvertragsart 5

Depot Leasing

Das Depot Leasing ist eine Sonderform der als Restwertleasing bezeichneten Vertragsform. Der Leasingnehmer muss hierzu schon bei Vertragsbeginn den vorausgeschätzten Restwert exklusive der Umsatzsteuer in Form eines Depots gewährleisten. Der Effekt hierbei besteht in der Minimierung der monatlich fälligen Ratenzahlung.

 

Leasingvertragsart 6

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine mögliche Form des Leasingvertrages, wobei ein Verkauf des Leasinggegenstandes durch Ratenzahlung an den Mietkäufer erfolgt. Dabei wird die fällige Mehrwertsteuer bereits in der ersten Rate fällig.

 

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Zusammenfassung

 

Leasing und Verträge

WarumLeasen

Leasing bietet den Privatpersonen und Unternehmen gegenüber einer Kreditfinanzierung oder einem Barkauf verschiedene Vorteile.

 

Leasingvorteil 1

Geringere Raten

Die Leasingraten sind in der Regel niedriger als bei einem Autokredit. Damit können sich auch einkommensschwächere Personengruppen ein Fahrzeug leisten. Das Auto wird beim Leasing nur gemietet und nicht als Eigentum erworben. Die Leasingdauer und die Fahrleistung bestimmen die Höhe der monatlichen Leasingrate. Der Wertverlust, der gerade bei Neuwagen anfällt, wird über eine Anzahlung ausgeglichen, die zwischen 15 und 20 Prozent vom Neupreis liegt. Eigenes Kapital bleibt geschont und muss nicht wie beim Barkauf komplett für den Kauf eingesetzt werden. Das gesparte Eigenkapital kann dann beispielsweise als Tagesgeld oder Festgeld zinsbringend angelegt werden. Die niedrigen Raten lassen sich in der Regel gut aus dem monatlichen Einkommen finanzieren und sind damit optimal auch längerfristig planbar.

 

Leasingvorteil 2

Immer das neueste Modell

Die klassischen Leasingverträge laufen über einen Zeitraum von 2 bis 4 Jahren. Danach wird das Auto einfach beim Händler abgegeben und beispielsweise ein neues Fahrzeug geleast. Um den Verkauf des Fahrzeugs kümmert sich dann das Autohaus. Dieser Vorteil ist besonders für Autofahrer interessant, die regelmäßig ein neues Modell fahren möchten. Beim Kilometerleasing fallen zum Ende der Leasingdauer keine weiteren Kosten an, wenn die vereinbarten Fahrtkilometer eingehalten wurden. Oft gibt es vertraglich fixierte Kulanzkilometer, die ohne Berechnung zusätzlicher Kosten genutzt werden können. Bleibt der Leasingnehmer unter der Fahrleistung, werden die Minderkilometer erstattet. Beim Restwertleasing berechnet das Autohaus immer dann eine Nachzahlung, wenn das Fahrzeug übermäßig beansprucht wurde. Wenn der Leasingnehmer im Rahmen der vertraglichen Regelungen geblieben ist, fallen keine Nachzahlungen an.

 

Leasingvorteil 3

Flexibilität

Mit einem geleasten Auto sind Autofahrer besonders flexibel. Zum einen kann die Fahrleistung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Für Wenigfahrer genügen zum Beispiel 10.000 km pro Jahr. Vielfahrer können demgegenüber im Jahr 20.000 km vereinbaren. Bei der Auswahl eines Neuwagens können je nach Wunsch Sonderausstattungen bestellt werden. Zum Ende der Leasingdauer sind Leasingkunden ebenfalls flexibel. Sie können das geleaste Fahrzeug zurückgeben und ein neues Leasing. Das Fahrzeug kann auch zum Restwert direkt gekauft werden und geht dann in privates Eigentum über oder das bisher geleaste Fahrzeug wird ebenfalls käuflich erworben, allerdings über eine Kreditfinanzierung. Die Berechnungsgrundlage für den Kredit ist dann auch der Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit.

 

Leasingvorteil 4

Steuerliche Vorteile

Wird das geleaste Fahrzeug betrieblich genutzt, können die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Bei Privatpersonen, die teilweise eine selbstständige Nebentätigkeit ausüben, gilt diese Regelung ebenfalls. Sie können die Leasingkosten in Höhe des gewerblichen Anteils ihrer selbstständigen Nebentätigkeit am Gesamteinkommen auch steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.

 

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